Transparenz.
Klarheit schaffen – Vertrauen stärken
Bei der Prüfung von Ratsabrechnungen hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Menden festgestellt, dass in mehreren Fällen Verdienstausfälle unrechtmäßig erstattet wurden. Die Stadt hat Rückforderungsbescheide erlassen.
Wir von menden innovativ stehen für einen transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Deshalb veröffentlichen wir unsere Abrechnungen – vollständig und nachvollziehbar.
Wir haben nichts zu verbergen – und setzen ein Zeichen für Offenheit und Vertrauen.
Wie setzen sich die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder zusammen?
Kommunalpolitisches Engagement ist ein Ehrenamt. Um den zeitlichen Aufwand auszugleichen, erhalten Ratsmitglieder und bestimmte Funktionsträger*innen eine monatliche Pauschale – geregelt durch die Entschädigungsverordnung NRW.
Monatliche Pauschalen im Rat der Stadt Menden
Funktion Monatliche Entschädigung
Ratsmitglied 437,00 €
Fraktionsvorsitz (bis 8 Mitglieder) 874,00 €
Fraktionsvorsitz (ab 9 Mitglieder) 1.311,00 €
Stellv. Fraktionsvorsitz (ab 8 Mitglieder) 655,50 €
Ausschussvorsitz 437,00 €
Verdienstausfall – Was bedeutet das?
Wer durch die Ausübung seines Mandats während der regulären Arbeitszeit Einkommenseinbußen hat, kann einen Verdienstausfall geltend machen.
Wer hat Anspruch?
- Ratsmitglieder, sachkundige Bürger*innen oder Ausschussmitglieder
- Wenn durch Sitzungen oder Termine nachweislich Verdienst ausgefallen ist
Was wurde erstattet?
- Höchstsatz bis zur Änderung in 2025: 84,00 € pro Stunde
- Neu seit 2025 (durch die Prüfung): Stundensatz in Höhe des Mindestlohns
- Der Tagessatz ist bei 240,00 € gedeckelt
- Auch geringerer tatsächlicher Verdienstausfall kann geltend gemacht werden
- Zusätzlich: Betreuungs- oder Pflegekosten bei Bedarf (z. B. Kinder)
- Angestellten/Arbeitnehmern wird im Einzelfall der den Regelstundensatz übersteigende Verdienstausfall gegen entsprechenden Nachweis, z.B. durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, ersetzt.
- Selbständige erhalten auf Antrag anstelle des Regelstundensatzes eine Verdienstaus-
fallpauschale je Stunde, deren Höhe im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft ge-
machten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt wird.
Wichtig: Nachweispflicht!
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über entgangenen Lohn
- Selbstständige: Glaubhafter Nachweis z. B. durch Kalender, Abrechnungen oder Steuerbescheide
- Pflege-/Betreuungskosten: Quittungen oder Nachweis der Betreuung erforderlich
In der Vergangenheit wurden in Menden nicht nur pauschale Verdienstausfälle ohne ausreichenden Nachweis gezahlt, sondern auch Anträge gestellt, obwohl gar kein tatsächlicher Verdienstausfall vorlag. Das Rechnungsprüfungsamt hat beides beanstandet: die fehlenden Nachweise und unberechtigte Anträge. In der Folge fordert die Stadt nun zu Unrecht gezahlte Beträge zurück. Seit 2025 gilt eine neue, rechtssichere Regelung: Verdienstausfälle werden nur noch minutengenau und mit Nachweis erstattet.
Wir haben beschlossen unsere erhaltenen Zahlungen offenzulegen. Wer Vertrauen gewinnen will muss es sich verdienen. Für manchen Besucher dieser Webseite wird es überraschend sein, mit welchen Summen die ehrenamtliche Arbeit vergütet wird. Aber ist das ein Ehrenamt wie die Mitarbeit in einem Förderverein oder der freiwilligen Feuerwehr? Nein, die Zahlungen werden aus Steuermitteln finanziert. Und das bedeutet für uns, dass wir den Bürgern Rechenschaft darüber schuldig sind.
Christian Feuring
Die nachfolgenden Zahlen sind die Zahlungen an Christian Feuring.
Ein Ratsmitglied bekommt eine monatliche Pauschale als Aufwandsentschädigung.
Zuletzt waren das 437,00 €.
Für Fraktionsvorsitzende gibt es, je nach Größe der Fraktion, eine zusätzliche Entschädigung (zuletzt monatlich 874,00 €), ebenso für Ausschussvorsitzende (zuletzt monatlich 437,00 €).
Verdienstausfall beantragt: 0,00 Euro
Fahrtkostenerstattung: 0,00 Euro
Norbert Majd
Übersicht der Zahlungen (nach Art der Entschädigung)
| Jahr | Ratsmitglied (€) | Fraktionsvorsitz (€) | Verdienstausfall (€) | Gesamt (€)
| 2021 | 5.006,40 € | | 331,96 € | 5.338,36 €
| 2022 | 5.040,00 € | 8.874,84 € | 474,84 € | 14.389,68 €
| 2023 | 5.040,00 € | 10.080,00 € | 333,04 € | 15.453,04 €
| 2024 | 5.140,80 € | | 88,52 € | 5.229,32 €
| 2025 | 2.622,00 € | | | 2.622,00 €
Heinz Kiaulehn
Übersicht der Zahlungen (nach Art der Entschädigung)
| Jahr | Ratsmitglied (€) | Fraktionsvorsitz (€) | Fahrtkosten (€) | Gesamt (€)
| 2021 | 5.006,40 € | | 3,00 € | 5.009,40 €
| 2022 | 5.040,00 € | | 7,20 € | 5.047,20 €
| 2023 | 5.040,00 € | | 7,20 € | 5.047,20 €
| 2024 | 5.140,80 € | | 7,20 € | 5.184,00 €
| 2025 | 2.622,00 € | | 3,60 € | 2.625,60 €
Dr. Sven Langbein
Übersicht der Zahlungen (nach Art der Entschädigung)
| Jahr | Ratsmitglied (€) | Fraktionsvorsitz (€) | Fahrtkosten (€) | Gesamt (€)
| 2021 | 5.006,40 € | | 89,25 € | 5.095,65 €
| 2022 | 5.040,00 € | | 54,60 € | 5.094,60 €
| 2023 | 5.040,00 € | | 93,10 € | 5.133,10 €
| 2024 | 5.140,80 € | | 73,50 € | 5.214,30 €
| 2025 | 2.622,00 € | | 44,10 € | 2.666,10 €